Erstgespräch

Den Einstieg in eine klinisch-psychologische Behandlung bildet das Erstgespräch (Einheit mit 50min). Es dient dem gegenseitigen Kennenlernen und bietet Raum, Ihr Anliegen in Ruhe zu schildern. Gemeinsam klären wir, welche Themen Sie beschäftigen, welche Ziele Sie mit einer psychologischen Begleitung verbinden und ob eine Zusammenarbeit für Sie passend erscheint. Das Erstgespräch ist unverbindlich und soll Ihnen die Möglichkeit geben, einen ersten Eindruck zu gewinnen. Gleichzeitig erhalten Sie Informationen zum Ablauf, zu möglichen Methoden und zur Rahmenstruktur der Behandlung.
 

Unser Angebot richtet sich an Menschen aller Altersgruppen und Lebensformen. 

 

Our practice offers support for people of all ages and life situations.

Formen der Behandlung / Beratung

  • Einzelbehandlung

  • Paarbehandlung /-beratung

  • Elternberatung / Familienarbeit

  • Online – Angebot

Wobei wir unterstützen:

Menschen kommen aus unterschiedlichen Gründen in die psychologische Behandlung.

 

 

Häufig geht es um Themen wie:

  • anhaltende Erschöpfung, Überforderung oder Gefühle von Niedergeschlagenheit

  • innere Unruhe, Anspannung, Grübeln oder Sorgen

  • Schwierigkeiten, Emotionen zu regulieren oder Grenzen zu spüren

  • Belastungen im persönlichen Umfeld, in Beziehungen oder im Beruf

  • das Gefühl, festzustecken oder „sich selbst nicht mehr richtig zu spüren“

Möglichkeit auf Kostenrückerstattung

Wenn Sie unsere Leistungen privat in Anspruch nehmen, haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf eine Kostenrückerstattung durch Ihre Krankenkasse.

 


Damit Sie den Zuschuss erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

 

1. Überweisung einholen:
Bitten Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt um eine Überweisung für klinisch-psychologische Behandlung (meist für zehn Einheiten).


2. Behandlung beginnen:
Die Sitzungen können unabhängig davon direkt bei uns stattfinden.


3. Rechnung einreichen:
Nach Abschluss oder auch zwischendurch können Sie die Honorarnote gemeinsam mit der Überweisung und dem Zahlungsnachweis bei Ihrer Krankenkasse einreichen.


4. Rückerstattung erhalten:
Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrer Versicherung ab. Bei der ÖGK beträgt sie derzeit etwa 33 € pro Einzelsitzung. Ab der elften Einheit kann eine erneute Bewilligung erforderlich sein.


Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, kann diese, je nach Vertrag, einen höheren Kostenersatz ermöglichen. Bitte beachten Sie, dass sich die Richtlinien und Erstattungsbeiträge je nach Krankenkasse bzw. Zusatzversicherung unterscheiden können. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Versicherung.